Wie lässt sich Stiftungsvermögen für noch mehr Wirkung einsetzen?

Wie lässt sich Stiftungsvermögen so einsetzen, dass es über klassische Fördermittel hinaus Wirkung entfaltet? Immer mehr Stiftungen entdecken Impact Investing als wirkungsvollen Ansatz, um ihr Vermögen im Einklang mit dem Satzungszweck ertragbringend einzusetzen – und damit aktiv zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen beizutragen. In unserer More Impact for Lunch-Reihe “Das Stiftungslunch – Wege ins Impact Investing für Stiftungen“ am 29.10.2025 haben wir gemeinsam mit Hanna Surmatz (Philea), Edith Wolf (Vector Stiftung), Patrick Kern (Umweltstiftung Greenpeace) und Susanne Wittig (Impact Relation) frische Einblicke, Erfahrungen und Impulse serviert, wie Stiftungen ihr Kapital strategisch für mehr gesellschaftliche Wirkung einsetzen können.

Entzauberte Mythen: was Stiftungen wirklich vom Mission Investing abhält und wie sich das ändern lässt

Kernaussagen unseres Stiftungslunch:

  • Venture Capital ist erlaubt: Stiftungen dürfen – in angemessenem Umfang – in Venture Capital investieren. Es braucht dafür keine neuen gesetzlichen Grundlagen.

Empfehlungen für Stiftungen:

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