von: Dr. Markus Freiburg und Christina Moehrle
Wenn es um das Thema Stiftungen und Impact Investing geht, ist der Zusammenstoß zweier Realitäten fast schon ein Dauerbrenner. Auf der einen Seite eine enorme Menge an Kapital, welches die Fördermittel um ein Vielfaches überschreitet – europaweit stehen etwa 650 Milliarden Euro an Stiftungskapital ca. 54 Milliarden Euro an jährlichen Förderausgaben gegenüber. Auf der anderen Seite ein zuweilen krasses Auseinanderklaffen der Werteorientierung zwischen Projektseite und Geldanlage. Doch was ist die eigentliche Ursache für die nur zaghafte Umsetzung, in einer Zeit, in der der Einbruch staatlicher Entwicklungsinvestitionen den Schrei nach den Stiftungen besonders laut werden lässt?
„Es ist uns sehr wichtig, wie genau wir unser Kapital einsetzen, gerade auch weil es so viel ist im Vergleich zu unseren Fördermitteln.“
Patrick Kern, Umweltstiftung Greenpeace
Einige Vorreiter sprengen bereits seit einiger Zeit die künstliche Trennung und räumen mit alten Mythen und Halbwahrheiten auf. Ihre Mission ist es, bewusst holistisch zu agieren: „Wir wollen Stiftungszweck und Kapitalanlage zusammen denken und keine getrennten Wege gehen“, bestätigt Patrick Kern von der Umweltstiftung Greenpeace. „Für uns ist entscheidend, so viel wie möglich ins Wirken zu bringen und gleichzeitig ein ausgeglichenes Portfolio zu haben.“ Für die Kapitalseite hat die Stiftung deshalb eine vierstufige Wirkungsmatrix ausgearbeitet, die von Ausschlusskriterien bis hin zu Impact Investing reicht: „Es ist uns sehr wichtig, wie genau wir unser Kapital einsetzen, gerade auch weil es so viel ist im Vergleich zu unseren Fördermitteln.“
Aber der Weg dahin kann zuweilen holprig sein und erfordert Mut und Engagement: „Als ich vor 9 Jahren übernommen habe, war unser Stiftungsvermögen ganz klassisch angelegt und Impact Investing noch gar kein Thema“, erinnert sich Edith Wolf von der Vector Stiftung. „Nach und nach habe ich dann das Wertpapierdepot umgeschichtet, in Green Bonds, in Mikrofinanzfonds und in Artikel-8- und 9-Fonds wie zum Beispiel dem European Catalytic Impact Investing Fund, der Impact-Unternehmen hilft, auf die Sprünge zu kommen.“ Darüber hinaus investiert die Stiftung in Sozialimmobilien, „wo wir die gesellschaftliche Wirkung ganz konkret spüren können“.
Wissenslücken und Halbwahrheiten
Natürlich sind Stiftungen verpflichtet, konservativ zu agieren und eine gute Risikostreuung umzusetzen. Doch die Annahme, dass Impact Investing immer gleich Wagniskapital bedeute und dieses tabu sei, ist ein Mythos
„Stiftungen dürfen sehr wohl in kleinem Umfang in Venture Capital investieren, wenn sie im Portfolio auf eine solide Risikostreuung achten.“
Edith Wolf, Vector Stiftung
Ein eher hinter der Hand diskutiertes Thema trifft wohl eher den Nerv des zähen Vorankommens: die persönliche Haftung des Stiftungsvorstands. „Es gibt kein Incentive, Impact Investments zu machen, wenn man sich diesem Risiko ausgeliefert fühlt“, spricht Wolf den sensiblen Punkt an. Doch eine gute Zusammenarbeit mit dem Stiftungsrat oder Kuratorium sowie eine breite Streuung über Fund-of-Funds oder Fonds mit öffentlichen Garantien seien ein passendes Gegenmittel dazu. Außerdem ist das Thema mittlerweile in Deutschland regulatorisch gelöst, was noch nicht überall angekommen zu sein scheint. Spätestens seit der Stiftungsrechtsreform im Jahr 2023 sind Strategien erlaubt, die zusätzlich auf das Stiftungsziel einzahlen. Die Reform verankert die sogenannte „Business Judgement Rule“, nach der Stiftungs-CEOs einen realen Spielraum und ein Haftungsprivileg haben, wenn sie auf der Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Stiftung investieren. Ein weiterer Vorstoß in diese Richtung ist eine aktuelle Initiative des Freistaats Bayern, Stiftungen explizit Investments in Venture Capital zu erlauben.
Dennoch gibt es sie immer noch, die Grauzonen und regulatorischen Hürden. In der Schweiz herrscht beispielsweise trotz jüngster, sehr positiver Entwicklungen im Kanton Zürich eine Verunsicherung in Bezug auf Impact Investing auf der Förderseite, wie Susanne Wittig von Impact Relation aus ihrer Beratungstätigkeit weiß. „Unternehmerische Fördermodelle sind seit Februar 2024 in Zürich erlaubt, selbst wenn sie Rückflüsse generieren“, erläutert sie. Doch die Tücke liegt auch im Detail: „Es gibt aktuell einen regen Diskurs, aber auch Kontroversen in der Auslegung dieser Rechtsprechung.“
Einige andere längst widerlegte Mythen halten sich jedoch hartnäckig – zum Beispiel, dass Impact Investing generell mit einem höheren Risiko besetzt sei und keine positive Rendite erwirtschaften würde. Doch diese Klischees sind falsch: Die Rendite-Bandbreiten reichen von reinem Kapitalerhalt bis deutlich über Marktraten und entscheidend dabei ist, welche konkreten Produkte die Stiftungen auf Basis des eigenen Risikoappetits auswählen, und nicht, ob es ein Impact Investment per se ist.

